An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg kann das Hochschulpersonal Dienstfahrzeuge für Dienstreisen buchen. Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt ausschließlich über Workflow DIAS
Dienstfahrzeuge dürfen zu den nach dem Landesreisekostengesetz erstattungsfähigen Dienstreisen nur benutzt werden, wenn regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder andere triftige Gründe für die Benutzung eines Dienstwagens vorliegen. Versicherungsschutz besteht nur für genehmigte Dienstreisen.
Unter Angabe Ihrer Kostenstelle können Sie bei freien Kapazitäten einen Dienstwagen reservieren.
Die Schlüssel/Papiere für das gebuchte Fahrzeug werden vom jeweiligen Empfang ausgehändigt und dort nach Abschluss der Dienstreise auch wieder abgegeben.
[ « Zurück ]
[ « Zurück ]
Die Dienstreisen mit diesen Fahrzeugen beginnen und enden am gleichen Hochschulcampus.
[ « Zurück ]
Pro gefahrenem Kilometer fallen Kosten in Höhe von 0,24 Euro für den Ford Focus und 0,44 Euro für den VW-Transporter an (Stand: 03/2007). Die Kosten werden nach Abrechnung der jeweiligen Fahrtenbücher bei der gebuchten Kostenstelle abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Quartals.
[ « Zurück ]
Tanken: Je Fahrzeug steht eine Tankkarte zur Verfügung, d.h. bei 4.200 Stationen von AVIA, Esso oder Shell, wird durch Vorlage der Tankkarte und der Pinnnummer bargeldlos getankt und mit der Hochschule abgerechnet. Geben Sie den aktuellen Kilometerstand bei der bargeldlosen Tankabrechnung an den Shell-, Esso- und AVIA-Stationen immer an, da diese Angabe bei der internen Verbuchung der Tankabrechnung automatisch abgefragt wird.
Ist keine dieser Tankstelle Shell erreichbar, finanzieren Sie die Treibstoffkosten vor und senden die Original-Tankrechnung an das Dezernat 1. Die Kosten werden Ihnen auf Ihr Bankkonto erstattet.
[ « Zurück ]
Bei einem Fahrzeugunfall mit einem Dienstfahrzeug/Selbstfahrerfahrzeug prüft die Hochschule, ob der
Hochschulbeschäftigte den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat und damit der
Hochschule zumindest die Kosten der Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 500 Euro sowie den
Nutzungsausfall, die Abschleppkosten und die Wertminderung zu erstatten hat.
Um das persönliche Haftungsrisiko bei einem Fahrzeugschaden mit nachweislich grob fahrlässigem
Verhalten zu minimieren, hat das Land einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen, dem alle
Landesbediensteten und das Hochschulpersonal beitreten können. Mit dem Abschluss einer
Dienstkraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung/Regreß-Haftpflichtversicherung zum Jahresbeitrag von 59,70
Euro (einschl. der gesetzlichen Versicherungssteuer) wird dieses bestehende persönliche Haftungsrisiko
ausgeschlossen.
[ « Zurück ]
Die Nutzung der Selbstfahrerfahrzeuge ist zulässig, wenn die jeweilige Fahrerlaubnis auch tatsächlich vorliegt. Die Hochschule ist als Halter der Fahrzeuge verpflichtet, regelmäßig den Führerschein "im Original" zu kontrollieren. Daher wird diese Überprüfung künftig einmal jährlich durch den jeweiligen Empfang durchgeführt. Die Nutzung eines Dienstfahrzeugs ohne Vorliegen einer gültigen Fahrerlaubnis oder bei befristetem Fahrverbot, ist natürlich nicht erlaubt.
Bitte legen Sie bei erstmaliger Nutzung eines Selbstfahrerfahrzeugs im Jahr 2007, dem Empfang Ihren Führerschein vor, damit die jährliche Überprüfung durchgeführt werden kann. Diese Überprüfung wird auch in den Folgejahren bei erstmaliger Nutzung wiederholt.
[ « Zurück ]
Bei Dienstreisen des Hochschulpersonals mit dem privaten PKW, haftet die Hochschule nicht für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs während der Dienstreise. Daher ist der Abschluss einer Dienstreise-Fahrzeug-Vollversicherung ratsam, wenn Sie dieses Risiko ausschließen möchten. Auch hierüber hat das Land einen entsprechenden Rahmenvertrag abgeschlossen. Der Jahresbeitrag für diese Versicherung ist gestaffelt nach der jährlichen dienstlichen Fahrleistung und beträgt bei bis zu 1.500 km jährlich 35,60 Euro (einschl. der gesetzlichen Versicherungssteuer). Muster der Versicherungsausweise sowie die Verbraucherinformation der Provinzial zur Kfz-Versicherung erhalten Sie am jeweiligen Empfang zur Einsicht. Sofern Sie einen Versicherungsvertrag abschließen möchten, schicken wir Ihnen einen Original-Versicherungsschein zu, den Sie uns bitte vollständig ausgefüllt der Provinzial Rheinland zusenden.
mailto:
[ « Zurück ]
Bei Rückfragen wenden Sie Sie sich bitte an
Herrn Gerth